Mieten

Ist Ihnen der Kauf eines Domainnamens zu teuer oder zu unsicher, besteht auch die Möglichkeit
einen Domainnamen für eine begrenzte Zeit anzumieten.

Die Mietdauer können Sie frei wählen. Wir richten uns nach Ihnen.
Der Mietpreis beträgt 10 Euro pro Monat.

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Beispielhaft haben wir einen Mietvertragsentwurf angefügt.

Zwischen

im Folgenden Anbieter genannt
und

im Folgenden Kunde genannt

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1
Gegenstand des Vertrages

(1) Der Kunde wünscht die Nutzung einer oder mehrerer Internet-Domains zu privaten oder gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieses Vertrages ist die Pacht dieser Domains durch den Kunden.

(2) Die gewünschten Domains lauten:
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(3) Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind die Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung einer Website des Kunden und die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Internet.

§ 2
Pflichten des Anbieters

(1) Inhaber der Domains:
Der Anbieter versichert, Inhaber der in § 1 Abs. 2 dieses Vertrages bezeichneten Domains zu sein. Diese Domains sind bei der DENIC e.G. bzw. der Vergabestelle: registriert.
Der Anbieter ist derzeit nicht Inhaber der in § 1 Abs. 2 dieses Vertrages bezeichneten Domains. Er verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind.

(2) Falls der Anbieter nicht Inhaber der gewünschten Domains ist und die Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter unverzüglich die Registrierung der Domains bei der DENIC e.G. bzw. der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen.

(3) Falls die Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat der Anbieter nicht.

(4) Sofern der Anbieter Inhaber der in § 1 Abs. 2 diese Vertrages bezeichneten Domains ist bzw. wird, verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden die Domains für die Dauer dieses Vertrages zur alleinigen Nutzung zu überlassen.

§ 3
Pflichten des Kunden

(1) Ist der Anbieter noch nicht Inhaber der vertragsgegenständlichen Domains, ist der Kunde verpflichtet, die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Ist der Anbieter bereits Inhaber der vertragsgegenständlichen Domains, trifft den Kunden die gleiche Verpflichtung für die Vereinbarkeit mit Rechten Dritter.

(2) Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, falls erkennbar wird, dass der Anbieter als Inhaber der vertragsgegenständlichen Domains und/oder der vom Anbieter für diese Domains eingesetzte "Admin-C" (§ 4 dieses Vertrages) in rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Domains verwickelt werden könnte.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Domains ohne Zustimmung des Anbieters an Dritte unterzuverpachten oder auf andere Weise zum Gebrauch zu überlassen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der in § 2 Abs. 1 und 2 näher bezeichneten Vergabestelle anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. in § 2 Abs. 1 bzw. Abs. 2 näher bezeichneten Vergabestelle sind auf den Websites der Vergabestellen im Internet abrufbar.

§ 4
Eintragung der Domains

(1) Für die Eintragung der Domains bei der DENIC e.G. bzw. bei der in § 2 Abs. 1 bzw. Abs. 2 näher bezeichneten Vergabestelle ist eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner - "Admin-C" - für Rückfragen anzugeben.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, für die Eintragung eines "Admin-C" bei allen vertragsgegenständlichen Domains Sorge zu tragen. Die Auswahl des jeweiligen "Admin-C" liegt im freien Ermessen des Anbieters.


§ 5
Vergütung; Zahlungsmodalitäten

(1) Vergütung:
Einheitliche Vergütung:
Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für jede vertragsgegenständliche Domain (§ 1 Abs. 2 dieses Vertrages) eine

monatliche Pauschalvergütung, zahlbar für jeden angefangenen Vertragsmonat und jede registrierte Domain,
jährliche Pauschalvergütung, zahlbar für jedes angefangene Vertragsjahr und jede registrierte Domain
von je EUR zzgl. 16 % Mehrwertsteuer zu zahlen.

Gestaffelte Vergütung:
Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für die Domains
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eine monatliche Pauschalvergütung, zahlbar für jeden angefangenen Vertragsmonat und jede registrierte Domain
eine jährliche Pauschalvergütung, zahlbar für jedes angefangene Vertragsjahr und jede registrierte Domain
von je EUR zzgl. 16 % Mehrwertsteuer zu zahlen.

Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für die Domains
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eine monatliche Pauschalvergütung, zahlbar für jeden angefangenen Vertragsmonat und jede registrierte Domain
eine jährliche Pauschalvergütung, zahlbar für jedes angefangene Vertragsjahr und jede registrierte Domain
von je EUR zzgl. 16 % Mehrwertsteuer zu zahlen.


Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für die Domains
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eine monatliche Pauschalvergütung, zahlbar für jeden angefangenen Vertragsmonat und jede registrierte Domain
eine jährliche Pauschalvergütung, zahlbar für jedes angefangene Vertragsjahr und jede registrierte Domain
von je EUR zzgl. 16 % Mehrwertsteuer zu zahlen.

(2) Die Vergütung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Vertrages umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den §§ 1 und 2 dieses Vertrages.

(3) Der erste Vertragsmonat bzw. das erste Vertragsjahr beginnt am . . .

(4) Die Pauschalvergütung für den ersten Vertragsmonat bzw. das erste Vertragsjahr wird für jede einzelne Domain zur Zahlung fällig, sobald die betreffende Domain registriert ist.

(5) Ab dem zweiten Vertragsmonat bzw. dem zweiten Vertragsjahr wird die Pauschalvergütung jeweils im voraus am ersten Kalendertag des jeweiligen Vertragsmonats bzw. Vertragsjahres zahlbar.

§ 6
Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel seiner Leistungen gemäß den §§ 1 und 2 dieses Vertrages haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 581 Abs. 2, 536 ff. BGB).

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

(3) Der Kunde versichert, dass er über die vertragsgegenständlichen Domains keine Inhalte in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde über die vertragsgegenständlichen Domains in das Internet einstellt. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

§ 7
Laufzeit, Kündigung

(1) Der Domain-Verpachtungs-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von Tagen Wochen Monaten zum Monatsende Quartalsende Jahresende .

(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.

(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn

der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt;
der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß § 5 dieses Vertrages nicht nachkommt.
(4) Nach Beendigung dieses Vertrages ist der Anbieter zur Übertragung der vertragsgegenständlichen Domains auf den Kunden nicht verpflichtet. Dem Anbieter steht vielmehr die Vermietung oder Übertragung der Domains an Dritte bzw. die eigene Nutzung der Domains frei.

§ 8
Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

, den . .
Ort Datum

 

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Unterschrift Anbieter Unterschrift Kunde


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